Zählt das Grundgesetz noch? Fragt ein Wähler zweiter Klasse

Laut Grundgesetz wird Bundesregierung vom Bundestag gewählt, nicht von SPD-Mitgliedern

Faktisch stimmen die SPD-Mitglieder in diesen Tagen nicht allein über die Zustimmung zur GroKo ab, sondern über die nächste Bundesregierung. Und das (politische) Schicksal des Bundeskanzlerin Merkel.

Als ich zuletzt im Grundgesetz nachgelesen habe stand da noch: “Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.” M i t wirkung!?

Und irgendwo, so um Art. 62 GG herum, muss es geheissen haben: “Der Bundeskanzler [und die Bundesregierung] wird … vom Bundestage gewählt”.

Von dem Wahl- und Bestimmrecht einer SPD konnte ich nichts finden.

Hat niemand ein Störgefühl? Dass damit alle anderen Wähler des Bundestages zu Wählern zweiter Klasse graduiert werden?

Auch bei der CDU nicht? Dass die CDU-Kanzlerin ihr politisches Schicksal in die Hände der SPD gelegt hat?

Übrigens keineswegs alternativlos – visionäre, überzeugungskräftige und führungsstarke Staatsleute in der EU haben zuvor schon ausgesprochen erfolgreiche Minderheitenregierung geführt.